Gesetzliche Grundlagen

Aufgrund der am 01.06.05 eingetreten Tasi (Technische Anleitung Siedlungsabfall) ist es nicht mehr erlaubt Abfälle auf Deponien einzulagern. Dieses Gesetz macht es zwingend erforderlich Abfälle zu vermeiden und Abfälle zu verwerten. Eine Verwertung als Ersatzbrennstoff ist somit eine ökologische Lösung.

Der erzeugte Ersatzbrennstoff entspricht den Vorgaben der 4. BimSchG und kann die Zulassung als Regelbrennstoff erlangen.

Einsatzmöglichkeiten für Ersatzbrennstoffe bestehen bei:

  • Zementwerken
  • Stahlwerken
  • Großfeuerungsanlagen
  • Blockheizkraftwerken

In jedem Fall müssen vor einer industriellen Verwertung:

  • Eine genehmigungsrechtliche Zulassung erwirkt werden.
  • Zusätzliche Umweltbelastungen ausgeschlossen sein.
  • Die Verträglichkeit mit dem erzeugten Industrieprodukt geprüft sein.